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7. Schengen
Grundidee ist, dass eine Person an der Grenze nicht
mehr kontrolliert wird, um festzustellen, ob sie in
ein Land ein- bzw. aus einem Land ausreist. Zwischen
den Schengenstaaten liegen sogenannte Binnengrenzen.
In diesem Sinn werden systematische
Personenkontrollen zwischen den Schengenstaaten
aufgehoben. Schengen-Aussengrenzen gibt es in der
Schweiz nur noch an den internationalen Flughäfen.
Ein weiteres wichtige Ziel ist die verstärkte
Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden – dies
regional, national und auch international. Die
intensivierte Kooperation soll die innere
Sicherheit, also die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger eines Schengenlandes gewährleisten. Eine
Besonderheit ist, dass die Schweiz kein Mitglied der
EU ist.
Schengen
bedeutet nicht freie Fahrt durch die Schweiz. Die
Schweiz gehört zwar zum Schengenraum, ist aber nicht
Mitglied der EU-Zollunion. Das heisst, dass
Zollkontrollen nach wie vor stattfinden. Für
Reisende gelten im Zollbereich dieselben
Bestimmungen wie vorher; so etwa die Freimenge von
300 Franken. Für sogenannte sensible Güter wie
Fleisch, Tabak oder Alkohol bestehen separate
Regeln. Ausserdem ist es möglich, dass Grenzwächter
im Rahmen einer Waren- auch eine Personenkontrolle
durchführen.
Durchschnittlich passieren rund 600 000 Personen pro
Tag die Schweizer Grenze; eine systematische
Personenkontrolle ist schon lange nicht mehr möglich
und auch nicht das Ziel. Das GWK hat deshalb seit
jeher schengenkonform kontrolliert. Ausgangslage für
eine Personenkontrolle war die Zollkontrolle bzw.
ein Anfangsverdacht. Dennoch ist der Beruf des
Grenzwächters in den letzten Jahren vielfältiger und
flexibler geworden. Zum Einsatzgebiet gehören
Kontrollen im Bahnverkehr oder mobile Kontrollen im
Landesinneren.
Gestützt
auf das Zollgesetz können in der ganzen Schweiz
Zollkontrollen durchgeführt werden. Natürlich
kontrolliert die Grenzwache aber nur dort, wo es aus
taktischer Sicht auch Sinn macht. Im Schienenverkehr
überprüft das GWK daher auf grenzüberschreitenden
Zügen und auf Zügen, die ab der Grenze fahren oder
aus dem Grenzraum kommen. Diese Kontrollen erfolgen
unabhängig von Schengen.
Im
Rahmen der nationalen Schengen-Ersatzmassnahmen
können im Grenzraum und auch im Inland gezielte
verdachtsunabhängige Personenkontrollen erfolgen.
Grundsätzlich liegt die Kompetenz hierfür bei den
kantonalen Polizeikorps. Da das GWK im Rahmen der
Zollkontrollen sowieso auf den Zügen präsent ist,
haben die Kantone aber gewisse Aufgaben an die
Grenzwache delegiert. Die Personenkontrollen sind in
erster Linie auf fremdenpolizeiliche Vergehen, auf
Personen- und Sachfahndungen sowie auf das Mitführen
von Waffen oder Drogen gerichtet.
Seit dem
14. August 2008 hat das Grenzwachtkorps Zugriff auf
das Schengen Informationssystem SIS. Diese Datenbank
erlaubt es, im gesamten Schengenraum auf alle
registrierten Fälle zuzugreifen. Bei Kontrollen kann
das GWK diese Daten abgleichen. Es handelt sich um
die Bereiche Sachfahndungen (gestohlene oder
verlorene Dokumente), Einreiseverweigerungen für
Drittstaatsangehörige, gezielte Personen- und
Fahrzeugkontrollen, Aufenthaltsermittlungen für
Justizbehörden, vermisste Personen oder
Personenfahndungen zwecks Auslieferung.
Auch mit
Schengen bleiben die Zollkontrollen bestehen, weil
die Schweiz nicht Mitglied der Zollunion ist. Die
gezielte Suche nach mitgeführtem Diebesgut,
Schmuggelware, Drogen und Waffen wird also weiterhin
gewährleistet.
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