Beruf

1. Offizier im Grenzwachtkorps (GWK)

Seit 1979 bin ich beruflich als Offizier im GWK tätig. Bis Ende 2006 war ich im Range eines Hauptmannes Chef des Grenzabschnittes Heerbrugg mit Sitz beim Grenzwachtzentrum Heerbrugg. Mein Zuständigkeitsbereich erstreckte sich entlang der 140 km langen Landesgrenze von Rorschach bis ins Prättigau (inkl Fürstentum Liechtenstein).

Seit 01. Januar 2007 ist mein Arbeitsplatz im Zuge der gesamtschweizerischen Neuorganisation des GWK primär auf dem Kommando der neu geschaffenen Grenzwachtregion III in Chur. Ich bin dort, wie aus der nachstehenden Detailstruktur ersichtlich, für die Ausbildung, Personalentwicklung und Qualitätsmanagement der 230 Mitarbeitenden zuständig.


2. Organisation der Grenzwachtregion III (Gzw Reg III)

 

 

 

 


 

 

 

 


3. Auftrag und Aufgaben des GWK

Das Schweizerische Grenzwachtkorps – kurz GWK genannt – ist der uniformierte und bewaffnete Teil der Eidg. Zollverwaltung EZV und gehört damit dem Eidg. Finanzdepartement EFD an. Das GWK nimmt zoll-, sicherheitspolizeiliche und Migrationsaufgaben wahr. Als das grösste nationale, zivile Sicherheitsorgan stellt das GWK den ersten Sicherheitsfilter zur Schweiz sicher und wirkt bei der Wahrung der inneren Sicherheit der Schweiz mit. Seit seinem Entstehen vor mehr als hundert Jahren hat sich das Korps bis heute einem starken Wandel unterzogen. Unsere Struktur und die modernen Einsatzmittel werden den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht. Die Grenzwache präsentiert sich moderner, flexibler und mobiler denn je.

 

 

4. Bilanz der Gzw Reg III 2010

Die Umsetzung von Schengen erfolgte grundsätzlich problemlos, da sich das GWK bereits einige Jahre zuvor auf die neue Kontrollphilosophie eingestimmt hatte. Die Kontrollen der Grenzwächter und Grenzwächterinnen waren auch schon vor dem Schengenbeitritt weitgehend schengenkonform. Nicht zuletzt auch dank der weiterhin bestehenden Zollkontrollen auf der Grenze und im Grenzraum hat das GWK keine negativen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung festgestellt. Die gezielte Suche nach mitgeführtem Diebesgut, Schmuggelwaren, Drogen oder Waffen bleibt gewährleistet. Im Rahmen einer Zollkontrolle oder bei einem Verdachtsfall können Mitarbeitende auch weiterhin eine Personenkontrolle durchführen.

Anzahl Fälle:

1. Personenfahndung  1800
2. Fahrzeugfahndung 

365

3. Sachfahndung 320
4. Widerhandlungen Waffengesetz 360
5. Illegaler Aufenthalt im Schengenraum 265
6. Mutmassliche Schlepper 30
7. Schmuggel (nur bedeutende Fälle) 900
8. Betäubungsmittel  210
9. Ausweisfälschungen – Nicht zustehende Ausweise 200


5. Vielfalt des Grenzwachtkorps

Ob auf dem Grenzübergang, mit einem Team auf einem Zug, im Einsatzfahrzeug auf Patrouille oder am Flughafen – der Alltag im Grenzwachtkorps ist vielfältig. Der Mitteleinsatz der Grenzwache ist abhängig von Lagebeurteilungen und Situationsanalysen. So kann jederzeit ein verhältnismässiger und situationsgerechter Einsatz der Ressourcen gewährleistet werden. Unerlässlich zur erfolgreichen Durchführung einer Personen- und Warenkontrolle sind ein hohes Mass an Menschenkenntnis und ein Auftreten, das offen und freundlich, aber auch selbstsicher und berufskompetent ist. Schliesslich stellt das GWK den Vollzug von über 100 Rechtserlassen sicher. Hinter jeder Uniform stehen bei uns Menschen, die ihr Handwerk lieben und mit Stolz die Schweiz schützen

Der berufliche Alltag und der Umgang mit den verschiedensten Menschen stellen Tag für Tag neue Anforderungen an die Anpassungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden. Eine reisende Person zu kontrollieren heisst beurteilen, reagieren und entsprechend entscheiden. Und dabei muss immer auch noch der Auftrag einen Platz im Hinterkopf haben. Dies erfordert ein hohes Mass an Selbstbewusstsein und Menschenkenntnis.

In vielen Situationen greifen wir in die Alltagsroutine unseres Gegenübers ein. Unser Auftreten oder das Verhalten des Reisenden sind hier entscheidende Kriterien, wie sich eine Kontrolle entwickeln kann. Kernkompetenzen wie das Interesse an Menschen, Flexibilität und Teamfähigkeit gehören deshalb zu den Grundeigenschaften eines jeden Angehörigen des Grenzwachtkorps. Neben einer soliden und herausfordernden Grundausbildung sind auch ein gesunder Menschenverstand und der viel beschworene sechste Sinn unabdingbare Fähigkeiten eines Grenzwächters. Kommunikative Stärken runden dabei das Profil des Mitarbeitenden ab.

 


6. Partner des Grenzwachtkorps

Regional

Die Grenzwache ist stark in den verschiedenen Landesteilen der Schweiz verankert. Ueber viele Jahre wurde das GWK durch die tägliche Arbeit vor allem statisch an den Grenzübergängen der Schweiz wahrgenommen. Aus taktischen-, aus Synergienutzungs- und Ressourcengründen sowie aufgrund des Beitrittes der Schweiz zu Schengen treten unsere Mitarbeitenden schon länger auch im erweiterten Grenzraum auf. Die Kontrollen in den Zügen und die mobilen Kontrollen im rückwärtigen Raum sind Teil dieser sichtbaren Veränderung der Einsatzdoktrin des Grenzwachtkorps.

Um die Sicherheit im Rahmen des Auftrages zu gewährleisten und er jeweiligen Lage entsprechend reagieren zu können, bedarf es dieser flexiblen Einsatzstruktur. Deshalb sind wir rund um die Uhr und fast überall für Sie im Einsatz. Egal, ob an den Grenzübergängen, im Gelände, in den Zügen, in den Flughäfen, zu Wasser oder im Grenzraum der Schweiz.

National

Als nationales Sicherheitsorgan der Schweiz arbeitet das Grenzwachtkorps eng mit seinen Partnern zusammen, sei diese auf nationaler Ebene mit den Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Polizei Fedpol oder dem Bundeamt für Migration BMF oder sei dies auf operationeller Stufe mit den kantonalen Partnern, allen voran mit den Polizeikorps. Dabei stützt sich die Grenzwache für ihre Arbeit auf Verträge mit den jeweiligen Kantonen. In diesen Verträgen werden die Kompetenzen von den Kantonen an das GWK delegiert und die Aufgaben zwischen den Partnern klar geregelt. Partnerschaft durch Synergienutzung, ein Gewinn für die Sicherheit der Schweiz.

International

Mit dem Beitritt zu Schengen hat die Schweiz „ja“ zu einem sicheren Europa gesagt. Grundidee ist es, den Reiseverkehr im Schengenraum ohne Sicherheitseinbussen zu erleichtern. Dafür werden die systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengenstaaten aufgehoben. Da die Schweiz jedoch nicht Mitglied der Europäischen Union und auch nicht Mitglied der Europäischen Zollunion ist, führt das Grenzwachtkorps nach wie vor Zollkontrollen durch. Zudem wird die Sicherheit im Rahmen von Schengen mit einer Reihe von Massnahmen gestärkt: Die grenzüberschreitende Polizei- und Justizzusammenarbeit wurde intensiviert. Die Schweiz hat Zugriff auf international vernetzte Fahndungsbanken (Schengener Informationssystem SIS) und profitiert vom Schutz der Schengen-Aussengrenzen, an dem sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Grenzschutzagentur FRONTEX mitwirkt. Zudem sind ständig mehrere Angehörige des GWK als Dokumentenberater in verschiedenen Botschaften im Einsatz. Grenzwachtmitarbeitende werden in den verschiedensten Aufgabengebieten im Ausland eingesetzt. So werden interessante berufliche Perspektiven geschaffen und das Know-how der Grenzwache ständig erweitert.

 


7. Schengen

Grundidee ist, dass eine Person an der Grenze nicht mehr kontrolliert wird, um festzustellen, ob sie in ein Land ein- bzw. aus einem Land ausreist. Zwischen den Schengenstaaten liegen sogenannte Binnengrenzen. In diesem Sinn werden systematische Personenkontrollen zwischen den Schengenstaaten aufgehoben. Schengen-Aussengrenzen gibt es in der Schweiz nur noch an den internationalen Flughäfen. Ein weiteres wichtige Ziel ist die verstärkte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden – dies regional, national und auch international. Die intensivierte Kooperation soll die innere Sicherheit, also die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger eines Schengenlandes gewährleisten. Eine Besonderheit ist, dass die Schweiz kein Mitglied der EU ist.

Schengen bedeutet nicht freie Fahrt durch die Schweiz. Die Schweiz gehört zwar zum Schengenraum, ist aber nicht Mitglied der EU-Zollunion. Das heisst, dass Zollkontrollen nach wie vor stattfinden. Für Reisende gelten im Zollbereich dieselben Bestimmungen wie vorher; so etwa die Freimenge von 300 Franken. Für sogenannte sensible Güter wie Fleisch, Tabak oder Alkohol bestehen separate Regeln. Ausserdem ist es möglich, dass Grenzwächter im Rahmen einer Waren- auch eine Personenkontrolle durchführen.

Durchschnittlich passieren rund 600 000 Personen pro Tag die Schweizer Grenze; eine systematische Personenkontrolle ist schon lange nicht mehr möglich und auch nicht das Ziel. Das GWK hat deshalb seit jeher schengenkonform kontrolliert. Ausgangslage für eine Personenkontrolle war die Zollkontrolle bzw. ein Anfangsverdacht. Dennoch ist der Beruf des Grenzwächters in den letzten Jahren vielfältiger und flexibler geworden. Zum Einsatzgebiet gehören Kontrollen im Bahnverkehr oder mobile Kontrollen im Landesinneren.

Gestützt auf das Zollgesetz können in der ganzen Schweiz Zollkontrollen durchgeführt werden. Natürlich kontrolliert die Grenzwache aber nur dort, wo es aus taktischer Sicht auch Sinn macht. Im Schienenverkehr überprüft das GWK daher auf grenzüberschreitenden Zügen und auf Zügen, die ab der Grenze fahren oder aus dem Grenzraum kommen. Diese Kontrollen erfolgen unabhängig von Schengen.

Im Rahmen der nationalen Schengen-Ersatzmassnahmen können im Grenzraum und auch im Inland gezielte verdachtsunabhängige Personenkontrollen erfolgen. Grundsätzlich liegt die Kompetenz hierfür bei den kantonalen Polizeikorps. Da das GWK im Rahmen der Zollkontrollen sowieso auf den Zügen präsent ist, haben die Kantone aber gewisse Aufgaben an die Grenzwache delegiert. Die Personenkontrollen sind in erster Linie auf fremdenpolizeiliche Vergehen, auf Personen- und Sachfahndungen sowie auf das Mitführen von Waffen oder Drogen gerichtet.

Seit dem 14. August 2008 hat das Grenzwachtkorps Zugriff auf das Schengen Informationssystem SIS. Diese Datenbank erlaubt es, im gesamten Schengenraum auf alle registrierten Fälle zuzugreifen. Bei Kontrollen kann das GWK diese Daten abgleichen. Es handelt sich um die Bereiche Sachfahndungen (gestohlene oder verlorene Dokumente), Einreiseverweigerungen für Drittstaatsangehörige, gezielte Personen- und Fahrzeugkontrollen, Aufenthaltsermittlungen für Justizbehörden, vermisste Personen oder Personenfahndungen zwecks Auslieferung.

Auch mit Schengen bleiben die Zollkontrollen bestehen, weil die Schweiz nicht Mitglied der Zollunion ist. Die gezielte Suche nach mitgeführtem Diebesgut, Schmuggelware, Drogen und Waffen wird also weiterhin gewährleistet.

 
 
   

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