Presse "Leserbriefe"
Thema: Personenfreizügigkeit: Die Fakten  

                             

Personenfreizügigkeit: Die Fakten
(zur Abstimmung vom 08.02.2009)

Die Schweiz hat mit der EU 18 Hauptabkommen abgeschlossen, nämlich das Freihandelsabkommen, das Versicherungsabkommen, die Bilateralen I (7 Abkommen), die Bilateralen II (8 Abkommen) sowie Schengen/Dublin. Die Personenfreizügigkeit ist Bestandteil der Bilateralen I. Nun geht es am 08.02.09 darum, ob die Personenfreizügigkeit generell weitergeführt und auf die beiden jüngsten EU-Mitglieder Rumänien und Bulgarien ausgedehnt werden soll. In der Folge seien einige immer wieder verbreitete Befürworter- und Gegnerargumente aufgeführt.

Fakten der Befürworter

  • Die Schweiz verdient jeden dritten Franken in der EU

  • Zwei Drittel der Schweizer Exporte gehen in die EU

  • Der Schweizer Arbeitsmarkt benötigt ausländische Arbeitskräfte

  • Die Schweizer Wirtschaft profitiert von der Personenfreizügigkeit, weil sie Wachstum und Arbeitsplätze schafft

  • Mit der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit wird die korrekte Weiterführung des
    bilateralen Weges sichergestellt

  • die ersten Erfahrungen sind positiv

  • Mit flankierenden Massnahmen (Schutz inländischer Arbeitnehmer vor der ausländischen Konkurrenz) und Uebergangsfristen werden Unsicherheiten abgefedert

  • es besteht die Gefahr, dass uns die EU bei einem Nein erpresst zB. schikanöse Grenzkontrollen für Schweizerbürger

Fakten der Gegner

  • Die Verträge haben sich noch nicht in schlechten Zeiten bewähren müssen, und es gibt noch keine Erfahrungen über einen längeren Zeitraum

  • Gefahr der missbräuchlichen Unterschreitung der Lohnbedingungen (Lohndumping) aufgrund der Einwanderung billiger Arbeitskräfte

  • Unkontrollierte Einwanderung ausländischer Staatsangehöriger in unser Land mit der höchsten Ausländerquote sämtlicher Industrienationen

  • Es bestehen Befürchtungen, dass in der Schweiz Lohn- und Wohlstandsniveau sinken

  • Unsere Sozialwerke (IV; Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe) werden übermässig stark belastet

  • Die Schweiz verliert weiter an Selbständigkeit, weil wir EU-Recht unterstehen

  • Kann eine verheiratete ausländische Person aufgrund der Personenfreizügigkeit in die Schweiz einreisen und arbeiten, gilt dasselbe auch für den Ehegatten, die Kinder, die Enkel sowie die Eltern und Grosseltern beider Ehepartner

  • Bezüglich festgestellten Dokumentenfälschungen an der Grenze stehen Bulgaren und Rumänen an der Spitze

Schlussfolgerungen

Auswirkungen auf die Abstimmung dürfte die Uneinigkeit zwischen Bundesrat und Parlament haben. Während der Bundesrat separat über Ausdehnung/Weiterführung abstimmen wollte, hat nun das Parlament die beiden Vorlagen verknüpft. Ob die EU bei einem Nein die restlichen Verträge kündigen würde, ist ungewiss, weil die EU ebenfalls von der Fortführung profitieren dürfte. Nach wie vor sich im Raum befindliche Unklarheiten erschweren also dem Aussenstehenden den Entscheid. Es gilt somit für jeden Bürger, abzuwägen, welche Fakten er höher gewichtet. Urteilen Sie in dieser für uns alle wichtigen, schicksalshaften Abstimmung selber.

 

Oskar Gächter, Berneck

Kantonsrat SVP
17.01.2009