Personenfreizügigkeit:
Die Fakten
(zur
Abstimmung
vom 08.02.2009)
Die Schweiz hat mit der EU
18 Hauptabkommen
abgeschlossen, nämlich das
Freihandelsabkommen, das
Versicherungsabkommen, die
Bilateralen I (7 Abkommen),
die Bilateralen II (8
Abkommen) sowie
Schengen/Dublin. Die
Personenfreizügigkeit ist
Bestandteil der Bilateralen
I. Nun geht es am 08.02.09
darum, ob die
Personenfreizügigkeit
generell weitergeführt und
auf die beiden jüngsten
EU-Mitglieder Rumänien und
Bulgarien ausgedehnt werden
soll. In der Folge seien
einige immer wieder
verbreitete Befürworter- und
Gegnerargumente aufgeführt.
Fakten der Befürworter
-
Die Schweiz verdient
jeden dritten Franken in
der EU
-
Zwei Drittel der
Schweizer Exporte gehen
in die EU
-
Der Schweizer
Arbeitsmarkt benötigt
ausländische
Arbeitskräfte
-
Die Schweizer Wirtschaft
profitiert von der
Personenfreizügigkeit,
weil sie Wachstum und
Arbeitsplätze schafft
-
Mit der Weiterführung
und Ausdehnung der
Personenfreizügigkeit
wird die korrekte
Weiterführung des
bilateralen Weges
sichergestellt
-
die ersten Erfahrungen
sind positiv
-
Mit flankierenden
Massnahmen (Schutz
inländischer
Arbeitnehmer vor der
ausländischen
Konkurrenz) und
Uebergangsfristen werden
Unsicherheiten
abgefedert
-
es besteht die Gefahr,
dass uns die EU bei
einem Nein erpresst zB.
schikanöse
Grenzkontrollen für
Schweizerbürger
Fakten der Gegner
-
Die Verträge haben sich
noch nicht in schlechten
Zeiten bewähren müssen,
und es gibt noch keine
Erfahrungen über einen
längeren Zeitraum
-
Gefahr der
missbräuchlichen
Unterschreitung der
Lohnbedingungen
(Lohndumping) aufgrund
der Einwanderung
billiger Arbeitskräfte
-
Unkontrollierte
Einwanderung
ausländischer
Staatsangehöriger in
unser Land mit der
höchsten Ausländerquote
sämtlicher
Industrienationen
-
Es bestehen
Befürchtungen, dass in
der Schweiz Lohn- und
Wohlstandsniveau sinken
-
Unsere Sozialwerke (IV;
Arbeitslosenversicherung,
Sozialhilfe) werden
übermässig stark
belastet
-
Die Schweiz verliert
weiter an
Selbständigkeit, weil
wir EU-Recht unterstehen
-
Kann eine verheiratete
ausländische Person
aufgrund der
Personenfreizügigkeit in
die Schweiz einreisen
und arbeiten, gilt
dasselbe auch für den
Ehegatten, die Kinder,
die Enkel sowie die
Eltern und Grosseltern
beider Ehepartner
-
Bezüglich festgestellten
Dokumentenfälschungen an
der Grenze stehen
Bulgaren und Rumänen an
der Spitze
Schlussfolgerungen
Auswirkungen auf die
Abstimmung dürfte die
Uneinigkeit zwischen
Bundesrat und Parlament
haben. Während der Bundesrat
separat über
Ausdehnung/Weiterführung
abstimmen wollte, hat nun
das Parlament die beiden
Vorlagen verknüpft. Ob die
EU bei einem Nein die
restlichen Verträge kündigen
würde, ist ungewiss, weil
die EU ebenfalls von der
Fortführung profitieren
dürfte. Nach wie vor sich im
Raum befindliche
Unklarheiten erschweren also
dem Aussenstehenden den
Entscheid. Es gilt somit für
jeden Bürger, abzuwägen,
welche Fakten er höher
gewichtet. Urteilen Sie in
dieser für uns alle
wichtigen, schicksalshaften
Abstimmung selber.